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  Home   Kontakt   Impressum   08.08.2018  
 
 
 
 
Aktuelles aus dem Maklervertrieb
Ihrer Provinzial Rheinland Versicherung AG.
Sehr geehrte Vertriebspartner,

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über aktuelle Themen und neue Produkte der Provinzial Rheinland informieren.

Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Einführung unseres Produktes "CyberSchutz", welches zur Absicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen gegen Cyber-Attacken konzipiert wurde.

Speziell für caritative Einrichtungen haben wir das Produkt "ProCaritativ" entwickelt. Diese Deckungslösung bietet eine attraktive Grundlage zur Optimierung unserer Zusammenarbeit in diesem wichtigen Kundensegment.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen bzw. Anfragen zu den neuen Produkten.

  Alexander Böhm  
Ihr Alexander Böhm
Vertriebsdirektor Maklervertrieb
 
     
 
Inhaltsverzeichnis
 
Tolle Produkte

CyberSchutz

ProCaritativ

Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter

Neuigkeiten von der ÖRAG
 
 
 
 
 
 
Tolles Produkt - tolle Bewertung
Morgen&Morgen bestätigt dies mit Bestnote!
Das unabhängige Analysehaus Morgen&Morgen hat unserer ohngebäudeversicherung die Bestnote verliehen – 5 Sterne und damit ein „Ausgezeichnet“.

Bewertet wurden die aktuell gültigen Wohngebäudebedingungen anhand von 50 Fragen zum Deckungsinhalt. Die ratingrelevanten Fragen beurteilten Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Qualität eines Produktes anzusehen sind.

 
 
 
 
 
 
Provinzial CyberSchutz
für kleine und mittelständische Unternehmen
Mit unserem neuen Produkt Provinzial CyberSchutz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sichern wir kleine und mittelständische Unternehmen
gegen die finanziellen, aber auch gegen die operativen Risiken ab, die ihnen durch Cyber-Attacken drohen.
Unser individuell zugeschnittener Versicherungsschutz ersetzt Vermögensschäden, die durch eine Beeinträchtigung der elektronischen Daten und
informationsverarbeitenden Systeme verursacht werden.

Dies umfasst sowohl Eigen- als auch Drittschäden sowie Kosten und Aufwendungen.

Der CyberSchutz Produktaufbau ist flexibel:



Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne den beigefügten Unterlagen:


Haben Sie weitere Fragen zum Produkt oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot?
Ihr Vertriebsleiter steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
 
 
 
 
 
 
ProCaritativ
Unser Produkt für Kirche, caritative-, soziale- und ähnliche Einrichtungen
Wir bieten Ihnen ein modernes ABS-basiertes Bausteinprodukt, das auch besondere, kundengruppenspezifische Erweiterungen berücksichtigt. Durch ein flexibles, individuelles Kalkulationsmodell können wir den Wünschen des jeweiligen Kunden Rechnung tragen.

Im Rahmen eines einheitlichen Kosten- und Sachenblocks bieten wir Ihnen umfangreiche Deckungserweiterungen wie zum Beispiel:

  • 10 % für Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenbekämpfungskosten, Mehraufwendungen durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen usw. mind. 100.000 €, max. 10.000.000 €

  • Evakuierungskosten für Heime und Krankenhäuser sind mit 50.000 € mitversichert

  • Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten mit 50.000 € mitversichert

  • Ableitungsrohren gelten mit 5.000 € Entschädigungsgrenze mitversichert

  • Grünanlagen gelten bis 15.000 € mitversichert

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Ihren Vertriebsleiter.
Auch für Bestandskunden bieten wir Ihnen gerne eine Umstellung auf das aktuelle Bedingungswerk an.

ProCaritativ
 
 
 
 
 
 
Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter
Hier die Info in Sachen Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter:
für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler wird zum 01.08.2018 die Berufszulassung neu geregelt. Das Gesetz sieht ab diesem Datum eine Erlaubnispflicht für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter vor. Auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis (§ 34 c Absatz 2 Nr. 3 GewOneu).

Von der Erlaubnispflicht betroffen sind sowohl Wohnungseigentumsverwalter als auch Mietverwalter für Dritte. Nicht unter die Erlaubnispflicht fallen die Verwaltung eigener Wohnimmobilien sowie die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken. Auch besteht keine Erlaubnispflicht, wenn es sich bei der Verwaltung der Wohnimmobilien nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Für eine Erlaubniserteilung müssen betroffene Wohnimmobilienverwalter künftig ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Die Anforderungen an die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter werden künftig in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Der Änderung dieser Verordnung hat der Bundesrat nun am 27.4.2018 zugestimmt. Die Mindestversicherungssumme beträgt ab dem 01.08.2018 nach den §§ 15, 15a MaBV 500.000,- EUR je Schadenfall und 1.000.000,- EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.

Mit der Antragsstellung für die erforderliche Erlaubnis muss ein Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegen. Eine solche Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Für Gewerbetreibende, die bereits vor dem 1. August 2018 Wohnimmobilien verwalten, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung eingeführt. Diese müssen erst bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis beantragen.

Diese gesetzlichen Vorgaben haben wir in neuen Bedingungswerken und Tarifen umgesetzt, welche wir Ihnen mit dieser Vertriebsinfo zur Verfügung stellen. Hiermit haben Sie nun die Möglichkeit bei Neuanfragen oder bei Neuordnungen zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen entsprechende Vorschläge zur erstellen und Anträge zu bestücken.

Derzeit arbeiten wir an einer Umsetzung der neuen Tarife in die Anwendung pro.net-Gewerbe um Ihnen eine Erstellung von Vorschlägen und Anträgen über das bekannte Programm zu ermöglichen.
 
 
 
 
 
 
Neuigkeiten von der ÖRAG
Kampagnenrabatt in Höhe von 20%!
Für alle Branchen bietet die ÖRAG beim Firmen-Rechtsschutz für die Kombis AVGS, AVS und AVG bis Ende 2018 einen Kampagnenrabatt in Höhe von 20%!

Dieser gilt für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern (250SB) .

Und es gibt einen aktuellen Anlass Sie nochmals auf die Wichtigkeit des Firmen-Rechtsschutzes für Ihre Kunden hinzuweisen:
Stichwort DSGVO: Jetzt auch rechtlich richtig absichern!

Digitales Zeitalter, digitale Risiken - auch und erst Recht für Ihre Firmenkunden.
Beispielsweise weil ein Kunde Ihrem Kunden vorwirft, seine persönlichen Daten weitergegeben oder sie nur unzureichend geschützt zu haben. Er erstattet deshalb Anzeige.
Die Kosten für den Rechtsstreit werden von uns im Rahmen des Daten-Rechtsschutzes übernommen, denn seit dem 25.05.2018 reguliert die ÖRAG über das Bundesdaten-
schutzgesetz hinaus auch nach EU-DSGVO.

Daher unser aktueller Tipp für Sie: Unser Firmen-Rechtsschutz inkl. Daten-Rechtsschutz bei Abschluss von Baustein A.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Anlage, oder wenden sich an Ihren Vertriebsleiter.
 
 
 
 
 
 
Makler - Newsletter
2-2018 als Download
 
 
 
  Impressum

Provinzial Rheinland Versicherung AG
Anschrift:
Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf
Telefon: (0211) 978-0
Fax: (0211) 978-1700
E-Mail: service@provinzial.com
Homepage: www.provinzial.com


Handelsregister: Düsseldorf
Registernummer: HRB 41241
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 217681054
Unternehmensform: AG
Amtsgericht: Düsseldorf
Vorstandsvorsitzender: Patric Fedlmeier
Finanzamt: Düsseldorf
 
 
 
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